Kopierkosten bei Gericht sorgen für Unmut

© Thorsten-de-Jong_pixelio.de

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Ab 1. August soll die Gebühr für eine Fotokopie auf Euro 1,10 angehoben werden.

Nach Rückfrage bei einem Kopiershop kostet eine Kopie, wohlgemerkt mit Service Euro 0,20, wenn Sie 100 Kopien erstellen wollen mit Bedienung, kostet das insgesamt Euro 5,20 also je Kopie, Euro 0,05. Im Vergleich dazu bei Gericht ab 1. August Euro 1,10.

So kalkulieren private Unternehmen.

Entweder sind die Personalkosten bei Gericht exorbitant höher als bei privaten Unternehmen, oder es handelt sich um ein „Körberlgeld“.

Verstehen Sie jetzt warum der Staat, die Gemeinden und Kommunen mit ihren Budgets nicht auskommen!

Die Vereinigung der Strafrichter hat schon protestiert gegen die neuerliche Anhebung der Kopierkosten, wie der Standard berichtet. Bravo. Wir protestieren auch, weil es auch ältere oder ärmere Menschen treffen könnte, die sich dann diese Kosten nicht leisten können und somit nicht zu ihrem recht kommen.

Wo bleibt da die Chancengleichheit, bei einem durchschnittlichen Gerichtsakt können schon mal gleich 500 bis 1.000 Seiten zusammenkommen und ein Einzelner, der durchaus sich im Recht fühlt – und möglicherweise den Prozess gewinnen würde – will oder kann sich im Vergleich zum „großen“ Gegner diese Kosten nicht leisten und damit auf seinen Rechtsanspruch verzichten muss.

Zu hoffen bleibt nur das der Verfassungsgerichtshof (VfGH), der das entsprechende Gesetzesprüfungsverfahren derzeit prüft, Bedenken gegen diese Preistreiberei hat und dies abweist

meint Ihre Spitzfeder.

p.S Nur als Anregung für alle Kommunen und Gerichte, lesen Sie dazu auch unseren Beitrag in der Rubrik Dies & Das „In Kleinstadt ersetzen iPads das Papier – als Sparmaßnahme

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2 Kommentare

  1. Ich verfasste im Jänner dieses Jahres eine Beschwerde bezüglich der weit überhöhten Kopiergebühren bei der Sta.-Wien. Ich zahlte damals für eine Kopie, DinA4 schwarz/weiß, €1..- und bei Seblstablichtung mit einem Fotoapparat € 0,50 pro Foto. Die Zusendung der Kopien erfolgte erst nach Einbezahlung der Gebühr mittels Erlagschein, und dauerte im Endeffekt 4 Wochen!! Ich erstattete auch Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen Geldwuchers, doch wurde meine Beschwerde bei den Behörden, dem Ministerium der Volksanwaltschaft verworfen und die Anzeige wegen Geldwuchers eingestellt, wobei bei verlangtem Fortführungsantrag eine Gebühr von € 90.– gefordert wurde. Eine Kopie bei der Uni kostete damals € 0,02 und in einer Kopieranstalt die mit Gewinn arbeitete €0,06 bis €0,08. Nun bin ich doch verwundert, dass die Angelegenheit doch noch vom Höchstgericht aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich wurde meine Anzeige und Beschwerde vom Proporz aufgefressen oder durch Weisungen an die Staatsanwälte abgewürgt.

  2. Ja die Folgen habe ich bereits gespürt.
    Ein kleiner Rechtsstreit und schon will mein Anwalt einen Vorschuss von 1.000,- euro wegen der hohen Kopierkosten.

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