COVID-19-Impfpflicht wird ausgesetzt

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler Foto: Christopher Dunker ©BKA

Verfassungsministerin Karoline Edtstadler hat beim Pressefoyer nach der Ministerratssitzung gemeinsam mit dem neuen Gesundheitsminister Johannes Rauch bekanntgegeben, dass der Empfehlung der Impfpflicht-Kommission gefolgt wird und die COVID-19-Impfpflicht vorübergehend ausgesetzt wird.

„Die Geschichte der Impfpflicht ist eine bewegte. So wie das Virus flexibel ist und uns immer wieder vor neue Herausforderungen stellt, so müssen wir auch bei der Impfpflicht flexibel und anpassungsfähig sein“, sagte Edtstadler.

Die Impfpflicht sei die Ultima Ratio gewesen, das habe man immer betont. „Unser klarer Auftrag ist es, dass wir stetig die Impfpflicht auf ihre Verfassungskonformität überprüfen. Das Impfpflicht-Gesetz, mit seiner maximalen Flexibilität, ermöglicht uns, rasch und unmittelbar auf das Virus zu reagieren, denn wir wissen nicht, was das Virus noch mit uns vorhat.“ Die Impfpflicht müsse Zielen dienen, nämlich dem Gesundheitsschutz, der Vorbeugung einer Überlastung der Gesundheitssysteme und sie müsse in der Grundrechtsabwägung verhältnismäßig sein. Im COVID-19-Impfpflichtgesetz ist vorgesehen, dass eine Kommission bestehend aus zwei juristischen und zwei medizinischen Fachleuten, die Situation laufend evaluiert und eine Beurteilung abgibt, wenn sich die Situation verändert.

Verordnungsermächtigung ermöglicht Aussetzen der Impfpflicht

Das Gesetz beinhalte eine Verordnungsermächtigung, wonach der Gesundheitsminister mittels Verordnung, im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss, die Impfpflicht aussetzen könne. Es sprächen viele Argumente dafür, dass dieser Grundrechtseingriff derzeit nicht gerechtfertigt sei. Edtstadler dankte den Mitgliedern der Kommission für den kompakten, übersichtlichen Bericht, die klaren Aussagen, die daraus hervorgehen und der Bundesregierung Handlungsanleitung seien. Der Bericht empfiehlt das Aussetzen der Impfpflicht, zumindest vorübergehend. Man werde die Lage weiter daraufhin beobachten, ob es in Zukunft zu einer Änderung der Situation komme, die bedinge, dass man die Impfpflicht vielleicht doch wieder brauche.

„Dennoch möchte ich abschließend betonen, dass im Bericht der Kommission ganz klar zum Ausdruck kommt, dass das Impfen hilft und die Impfpflicht ein probates Mittel ist, um die Pandemie zu bekämpfen, man aber flexibel auf die Situation reagieren muss. Im Moment herrscht eine Virusvariante vor, die eine Impfpflicht nicht verhältnismäßig sein lässt“, so Karoline Edtstadler in ihrem Statement.

Lage wird laufend evaluiert

In spätestens drei Monaten wird von der Kommission ein neuer Bericht vorgelegt. Dieser wird unter Berücksichtigung des aktuellen Forschungsstandes der Wissenschaft die Erforderlichkeit einer Umsetzung der Impfpflicht evaluieren, damit diese gegebenenfalls zum medizinisch optimalen Zeitpunkt in die Wege geleitet werden kann.

Der Impfpflicht-Expertenkommission gehören neben den medizinischen Fachleuten Eva Schernhammer und Herwig Kollaritsch auch Staats- und Medizinrechtler Karl Stöger sowie Rechtswissenschaftlerin Christiane Wendehorst an.

Ob diese Aussetzung der Impfpflicht in Angesicht des derzeit höchsten je gemessenen Wertes, die richtige Entscheidung ist, bleibt abzuwarten. Offenbar war der Druck, der rund 1,0 Mio nicht geimpften Menschen in Österreich doch zu groß.

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1 Kommentar

  1. Realität kehrt ein.
    Der neue Gesundheitsminister soll nicht aus ideologischen Gründen wieder alles „verspielen“.

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