In Spanien gibt’s kein Pardon bei Telefonieren am Steuer, Türkei sagt Rauchern den Kampf an, über 50 Umweltzonen in Deutschland.
Wenn Sie eine Reise in diese Länder vorhaben, sollten Sie das wissen:
Spanien: Strenge Vorschriften für Telefonieren am Steuer
* Verkehrsstrafen: Bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 20 km/h werden mindestens 100 Euro fällig, ab 50 km/h drohen mindestens 600 Euro Strafe. Auch Alkohol- und Parkdelikte (bis zu 200 Euro) werden in Spanien sehr streng geahndet.
* Handy am Steuer: Die Verwendung von Mobiltelefonen während der Fahrt ist nur mit einer fix im Fahrzeug eingebauten Freisprecheinrichtung gestattet. „Das Telefonieren mit jeglicher Art von Headset ist verboten. Bei einem Verstoß drohen mindestens 200 Euro Strafe“, warnt ÖAMTC-Reiseexpertin Dagmar Riedl. Beim Auftanken des Fahrzeugs müssen übrigens sämtliche elektrischen und elektromagnetischen Geräte ausgeschaltet sein, also auch Mobiltelefone.
* Mitführpflichten: Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste muss auch ein Reservereifen mit an Bord sein. „Sollte dafür baulich kein Platz vorgesehen sein, muss zumindest ein Reparaturset oder -spray mitgeführt werden“, erklärt Riedl. Es empfiehlt sich außerdem, ein Ersatzlampen-Set und ein zweites Warndreieck einzupacken. Letzteres ist für Mietwägen mit spanischen Kennzeichen Pflicht. „Bei der Abholung des Leihautos ist unbedingt auf die korrekte Ausstattung des Fahrzeugs zu achten“, empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin.
* In Barcelona gelten strenge Bekleidungsvorschriften: Da es hier einen Stadtstrand gibt, flanieren viele Touristen in Badekleidung durch die Altstadt. Dies ist jedoch verboten, es drohen bis zu 300 Euro Strafe.
Türkei: Vorsicht bei Einreise mit Pkw – Fahrzeug-Eintragung löschen
* Reisen mit dem eigenen Fahrzeug: Bei der Einreise wird das Fahrzeug von den Zollbeamten in den Reisepass eingetragen. Die Ausreise muss mit dem eingetragenen Fahrzeug erfolgen. Im Schadenfall ist die Reparatur abzuwarten oder eine Abschleppung über die Grenze zu organisieren. Um bei späteren Reisen Probleme mit dem türkischen Zoll zu vermeiden, sollte darauf geachtet werden, dass die Fahrzeug-Eintragung wieder gelöscht wird. Das zur Eintragung gehörende Formular („Vehicle Entry-Exit Form“) ist bis zum Verlassen des Landes gut aufzubewahren. Das in diesem Formular eingetragene Datum der spätesten Ausreise muss eingehalten werden, da andernfalls erhebliche Geldstrafen drohen, die den Fahrzeugwert um ein Vielfaches übersteigen können.
* Grüne Versicherungskarte: Bei Autoreisen muss die Grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Sie ist ein Jahr lang gültig und kann bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kostenlos angefordert werden. „Der Versicherungsschutz gilt allerdings oft nur für den europäischen Teil der Türkei. Im Zweifelsfall sollte man mit seinem Versicherer Rücksprache halten, um auch im asiatischen Teil des Landes geschützt zu sein“, rät ÖAMTC-Expertin Riedl.
* Mitführpflichten: Neben Verbandspaket, Warndreieck und Warnweste müssen ein Feuerlöscher sowie ein zweites Pannendreieck mit an Bord des Autos.
* Visum: Für die Einreise in die Türkei wird ein Visum benötigt. Es kann direkt an der Grenze beantragt werden und kostet 15 Euro. „Bei Flugreisen muss die Wiederausreise mittels Rückflug- oder Weiterreiseticket nachgewiesen werden. Der Reisepass muss nach Ablauf des Einreisevisums noch mindestens drei Monate gültig sein. Da Österreichern in der Regel ein 90-Tage-Visum ausgestellt wird, sollte der Pass bei der Einreise also noch sechs Monate gelten“, sagt die ÖAMTC-Touristikerin. Um Probleme bei der Ausreise zu vermeiden, sollte man darauf achten, bei der Einreise einen entsprechenden Stempel in den Pass zu bekommen.
* Rauchverbot: „In öffentlich zugänglichen Gebäuden, Bars, Restaurants und Verkehrsmitteln ist Rauchen untersagt. Es drohen Strafen von rund 30 Euro“, weiß die ÖAMTC-Touristikerin. Das Rauchverbot gilt nicht nur in geschlossenen Räumen, sondern beispielsweise auch in überdachten Gastgärten sowie unter einem Zelt oder Sonnenschirm.
Deutschland: Umweltzonen bereits in über 50 deutschen Städten
* Umweltzonen: In den Zentren von mehr als 50 deutschen Städten gibt es sogenannte „Umweltzonen“. Wer hier einfahren möchte, benötigt eine Umweltplakette. Diese signalisiert, dass ein bestimmter Ausstoß an Schad- und Feinstoffen nicht überschritten wird. Je nach Schadstoffausstoß des Kfz ist sie rot, gelb oder grün. „Wer ohne Plakette in eine Verbotszone einfährt, muss mit 40 Euro Strafe rechnen“, sagt Riedl.
* Rettungsgasse: In Deutschland gilt so wie in Österreich die Rettungsgasse, wenn sich auf einer Richtungsfahrbahn in einem Abschnitt mit mindestens zwei Fahrstreifen ein Stau bildet. Die freie Gasse für die Durchfahrt von Einsatzfahrzeugen ist zwischen dem äußerst linken und dem daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich so weit links wie möglich einordnen. Wer auf der rechten Spur ist, muss so weit nach rechts, wie notwendig. Bei Nichteinhaltung droht eine Verwarnungsstrafe von 20 Euro.
* Parkscheiben sind in Deutschland nach der Straßenverkehrsordnung genormt. Ausländische Parkscheiben werden in der Regel zwar toleriert, dem Club liegen jedoch Beschwerden vor, dass es dennoch zu Problemen gekommen ist. „Besser ist es, sich in Deutschland eine Parkscheibe zu besorgen, die der deutschen Norm entspricht“, rät ÖAMTC-Expertin Riedl.
Weitere Informationen rund um das Thema Reisen sowie die Detailergebnisse des ÖAMTC Reisemonitorings gibt es unter www.oeamtc.at/reise
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