In Italien, Kroatien, Spanien und Deutschland kann Fehlverhalten teuer werden.
Andere Länder, andere Sitten – nicht nur in fernen Ländern gelten andere Verhaltensregeln als hierzulande. „Auch in nahen und vor allem beliebten Urlaubsländern der Österreicher gilt es, die dortigen und teils neuen Regeln zu kennen – sonst drohen hohe Strafen“, erläutert uns ÖAMTC-Touristikerin Maria Renner.
Hier die wichtigsten Tabus in den Ländern
* Rast auf Spanischer Treppe: Erst kürzlich führte Rom per Erlass neue Bestimmungen für Reisende ein. So ist es beispielsweise ab sofort verboten, eine Pause auf der berühmten Spanischen Treppe einzulegen – es drohen Strafen von bis zu 400 Euro. Verboten sind neuerdings auch das Baden in Brunnen und das Flanieren ohne Shirt bzw. Hemd. Auch sogenannte „Pub Crawls“, Kneipen-Hopping in größeren Gruppen, sind ab sofort untersagt. Die italienische Hauptstadt will damit die Auswirkungen des Massentourismus beschränken.
* Picknick an historischen Plätzen: Erst vor wenigen Wochen wurden zwei Backpacker in Venedig für das Kaffeezubereiten mittels Campingkocher unter der Rialto-Brücke mit 1.000 Euro bestraft.
* Hängematte in Triest: In Triest ist es verboten, Gegenstände jeder Art an Bäumen anzubringen. Die Maßnahme zum Schutz der Bäume wurde kürzlich einem Wiener Touristen zum Verhängnis, der eine Hängematte zwischen zwei Bäumen am Strand von Triest befestigt hatte. Er musste 300 Euro Strafe zahlen.
* Fälschungen kaufen: „Markenpiraterie ist hier verboten. Wer Produkte kauft oder annimmt, bei denen Marke oder Muster offensichtlich gefälscht sind, riskiert Strafen von bis zu 10.000 Euro und Warenkonfiszierung“, weiß die ÖAMTC-Expertin.
Kroatien ist streng bei Trüffeln und Wildcampern, Maut lieber mit Karte zahlen
* Trüffel ausführen: „Kroatien ist für seine Trüffel bekannt. Wer sie als Mitbringsel in loser, unverarbeiteter Form mit nach Hause nehmen möchte, braucht dafür eine Ausfuhrgenehmigung des kroatischen Umweltministeriums“, sagt Renner.
* Wildcampen: Wer mit Reisemobil oder Wohnanhänger unterwegs ist, sollte sich zum Übernachten einen offiziellen Stellplatz oder Campingplatz suchen. Denn freies Stehen auf Straßen, Parkplätzen oder Privatgrund ist in Kroatien streng untersagt – es drohen hohe Strafen.
* Mautgebühren mit Münzen zahlen: Die Wartezeiten an den Mautstationen im Sommer sind nicht nur auf Überlastung zurückzuführen. „Viele Urlauber wollen auch übrige Kuna-Münzen loswerden – das verzögert den Bezahlvorgang. Rascher geht es mit Bankomat- oder Kreditkarte“, so die Expertin des Mobilitätsclubs.
An Deutschlands Stränden achtsam Burgen bauen und spazieren
* Sandburgen bauen: Auf Sylt ist das Burgenbauen am Strand aus Küstenschutz- und Sicherheitsgründen verboten. Dabei geht es nicht um kleine Sandburgen aus Kinderhand, sondern um größere „Bauwerke“. In manchen Orten auf Rügen gibt es sogar Maximalmaße für Sandburgen (z.B. nicht höher als 30 cm).
* Strandspaziergänge: „Durch die Dünen der Nord- oder Ostseeküste darf man nur auf vorgegebenen Wegen spazieren. Das Abkürzen über Sand und Pflanzen ist verboten“, weiß die ÖAMTC-Touristikerin. Denn Dünen sind nicht nur Lebensraum für Tiere und Pflanzen, sondern dienen auch dem Küstenschutz. Wichtig für Hundebesitzer: Zwischen Mai und September ist das Betreten von Stränden mit Hunden meist untersagt. Alternativ gibt es Hundestrände, oft auch mit Leinenzwang.
Kein öffentlicher Alkoholkonsum am Ballermann – 3.000 Euro Strafe drohen
Seit heuer ist der Genuss von Alkohol in der Öffentlichkeit am Ballermann in Palma de Mallorca verboten. Die Getränke aus den dortigen Lokalen dürfen nicht mehr auf dem oft gleich angrenzenden Gehsteig konsumiert werden. Bei Verstößen drohen Strafen von bis zu 3.000 Euro. Um die strengeren Normen durchzusetzen, wurden die Straßen rund um den Ballermann zu „Zonas de Especial Interes Turistico“ (Gebiete von speziellen touristischen Interesse) erklärt.
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