Wer die Feiertage im Frühling für eine Reise ins nahe europäische Ausland nutzt, sollte beachten, dass dort andere Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten als in Österreich.
„Es lohnt sich ein Blick auf die im Reiseland geltenden Bestimmungen“, sagt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl. „Denn wer das Tempolimit überschreitet, gefährdet nicht nur sich und andere, sondern muss auch tief ins Börserl greifen.“ In der Schweiz ergreift die Exekutive besonders harte Maßnahmen: Bei Geschwindigkeitsübertretungen ab 40 km/h in einer 30er-Zone oder bei 80 km/h auf Autobahnen droht mindestens ein Jahr Haftstrafe. Wer die Geschwindigkeit um 20 km/h überschreitet, zahlt mindestens 165 Euro. Erlaubt sind in der Schweiz außerorts maximal 80 km/h, auf Schnellstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 120 km/h.
In den Nachbarländern Tschechien, Ungarn, Slowenien und Italien gilt außerorts 90 km/h, auf Schnellstraßen 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. „Die Exekutive kontrolliert streng“, weiß die Expertin. „Im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherheit und um hohe Strafen zu vermeiden, sollte man sich an die Tempolimits halten.“ Für 20 km/h zu viel am Tacho zahlt man in Tschechien mindestens 40 Euro, in Slowenien 80 Euro, in Ungarn bis zu 95 Euro und in Italien ab 170 Euro.
Im beliebten Reiseland Italien gibt es bezüglich der Tempolimits zwei Besonderheiten: Einerseits erhöht sich der Strafsatz um ein Drittel, wenn man nachts zwischen 22 und 7 Uhr zu schnell fährt und erwischt wird. Andererseits müssen junge Fahrer besonders vorsichtig sein – denn in den ersten drei Jahren nach Ausstellung des Führerscheins gelten niedrigere Geschwindigkeitsbegrenzungen: auf Schnellstraßen 90 km/h und auf Autobahnen 100 km/h. Diese Regelung gilt auch für ausländische Führerschein-Neulinge.
„Auf Deutschlands Autobahnen gilt als Richtwert 130 km/h – ein generelles Tempolimit gibt es nicht“, sagt ÖAMTC-Expertin Riedl. „Zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer muss man seine Geschwindigkeit jedoch immer an die Situation anpassen.“ Tempolimits gelten in Deutschland aber sehr wohl für bestimmte Streckenabschnitte, beispielsweise beim Großen Deutschen Eck auf Teilen der A8 zwischen Salzburg und München. Die entsprechende Beschilderung gibt Auskunft über die erlaubte Geschwindigkeit.
Detaillierte Infos zu den Verkehrsbestimmungen verschiedener Reiseländer sind in der ÖAMTC Länder-Info unter www.oeamtc.at/laenderinfo verfügbar.
Foto: ÖAMTC
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