Fehler bei Überweisung wird bei MA 32 nicht toleriert.
In konkreten Fall bekommt man dann nach einiger Zeit wieder eine Vorschreibung mit nun 48,-
Beim Vergleich mit der Ordnungszahl stellte unser Leser fest, dass er leider eine Null bei der Ordnungszahl zuviel ausgefüllt hat. Nach Rücksprache mit der MA 32 wurde er auf die Buchhaltung verwiesen, der er die Überweisung nachweisen musste. In beiliegender Bestätigung wurden die 36,- der korrekten Ordnungszahl zugewiesen, aber der Differenzbetrag von EUR 12,- muss nachgezahlt werden.
Dies trotz pünktlicher Einzahlung, es war auch der Wille da die Parkstrafe zu bezahlen – die MA 32 kennt da keine Gnade.
Wieder einmal keine nette Geste seitens der Magistratsabteilung 32,
meint ihre Spitzfeder.


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