Gesetzliche Krankenkassen übernehmen keinen Krankenrücktransport. Bergungskosten ebenfalls abgesichert.
Wer jetzt zum Wintersport ins Ausland fährt, sollte an den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung denken. Die schützt nicht nur bei der großen Auslandsreise im Sommer, sondern auch beim Kurztrip über die Grenze, und sei es nur für einen Tag zum Skifahren. Denn wer „Hals- und Beinbruch“ allzu wörtlich nimmt, ist nicht in allen Fällen über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert.
Medizinische Behandlungen im Ausland können teuer werden
Die Auslandskrankenversicherung deckt weltweit medizinisch notwendige Behandlungskosten und einen Rücktransport des Patienten nach Deutschland ab. Den zum Beispiel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse nicht. Doch er wird auch in der Wintersaison häufig durchgeführt. So holte der ADAC Ambulanz-Service im vergangenen Winter allein aus Österreich rund 1000 Urlauber per Krankenwagen zurück, viele davon nach einem Unfall beim Wintersport oder auf eis- und schneeglatten Wegen.
Besonders wichtig gut abgesichert
Beim neuen ADAC Auslandskrankenschutz sind Bergungskosten bis zu einer Höhe von 10.000 Euro abgesichert. Wenn also jemand zum Beispiel aus einer Gletscherspalte oder unwegsamen Gelände geborgen werden muss, tritt die Versicherung ein.
Beim neuen ADAC Auslandskrankenschutz kann man zwischen den Tarifen Basis, Exklusiv und Premium wählen. Alle drei sind ohne Selbstbeteiligung und beinhalten unter anderem die Behandlung als Privatpatient, einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Krankenrücktransport, die Organisation von Hilfsleistungen sowie eine rasche Kostenerstattung bei ambulanter Behandlung. Im Familientarif sind Kinder bis zum Alter von 23 Jahren mitversichert. Im Tarif Basis wird zum Beispiel das Rooming-in einer Begleitperson im Krankenhauszimmer bezahlt. Im Tarif Exklusiv werden nach der Erstversorgung des Patienten die Kosten für die Rückfahrt in seine Unterkunft übernommen.
Produktangebot
Den ADAC Auslandskrankenschutz gibt es ab 13,90 Euro. Er kann persönlich in den ADAC Geschäftsstellen, telefonisch oder online beantragt werden und bietet die Möglichkeit einer sofortigen Deckung nach Abschluss. Wichtig: Die Versicherung muss vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden und es darf noch kein Versicherungsfall eingetreten sein. Nähere Informationen unter.
ots
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